RUNDUM VERSORGT.
FFP-2 Maskenpflicht in allen Arztpraxen
20. September 2022 | NEUES AUS DER PRAXIS
Ab dem 01. Oktober 2022 gilt die allgemeine FFP-2-Maskenpflicht.
Sehr geehrte Patient*innen,
ab dem 01. Oktober 2022 gilt aufgrund des neuen Infektionsschutzgesetzes eine FFP-2 Maskenpflicht in allen Arztpraxen. Wir möchten Sie bitten dies bei zukünftigen Besuchen in unserer Praxis zu berücksichtigen, denn ohne eine FFP-2 Maske dürfen wir Ihnen keinen Zutritt gewähren.
Dies ist keine interne Regelung unserer Praxis, sondern eine Entscheidung des Gesetzgebers an die wir uns alle halten müssen.
Ihr Praxisteam